Home

Lohnabrechnungen in Lübeck

Herzlich Willkommen auf meiner Landingpage zum Thema Lohnabrechnung. Mein Name ist Dorit Schultheiß und in meiner Funktion als Steuerberaterin biete ich Ihnen natürlich auch Hilfe zu diesem Themengebiet des Steuerrechtes an. Weiter unten können Sie sich einige wichtige Informationen einholen. Ich stehe Ihnen natürlich stets für Fragen und eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Pflichten im Zuge der Lohnabrechnung

Als Arbeitgeber sind Sie im Zuge ihrer Buchhaltung gesetzlich dazu verpflichtet, jeden Monat eine korrekte Lohnabrechnung durchzuführen. Da aber gerade das deutsche Steuergesetz zu einem der umfangreichsten Rechtsgebieten zählt, entsteht schnell ein kleiner Fehler, der am Ende große Kosten verursachen kann.
Im Zuge der Gehaltsabrechnung erfolgt normalerweise eine Entgeltbescheinigung, die der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber in schriftlicher Form erhalten muss. Es ist dem Arbeitgeber nicht erlaubt diese dem Mitarbeiter vorzuenthalten oder nur eine Einsicht zu gewähren.

Inhalt einer Gehaltsabrechnung

Wie oben aufgeführt, muss die Gehaltsabrechnung im Rahmen der Lohnabrechnung fehlerfrei verlaufen. Dafür muss das Arbeitsentgelt, mit allen anfallenden Abzügen, korrekt angegeben werden. Eine Gehaltsabrechnung beinhaltet dementsprechend:

  • Die wichtigsten Personaldaten müssen aufgelistet sein (Anschrift, Geburtsdatum, Krankenkasse, Name der Firma, Name des Angestellten, Versicherungsnummer, Steuerklasse und Steuer-ID des Arbeitsnehmers, Ende bzw. Beginn der Beschäftigung, Zeitraum der Abrechnung)
  • Die Entgeltbestandteile müssen genannt werden (Bruttolohn / Bruttogehalt, Schachbezüge / Geldwerte Vorteile, Vermögenswirksame Leistungen, Steuerfreibeträge, Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge, Kirchensteuerabzug, Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitsnehmers, Persönliche Abzüge, Aufwandsentschädigungen, Auszahlungsbetrag)

Natürlich gibt es auch immer spezielle Fälle bedingt durch die Anstellungsart, welche bei einer Lohnabrechnung beachtet werden müssen. Zu den üblichsten Sonderfällen gehören Teilzeitarbeitnehmer, Studenten aber auch Praktikanten.

Des Weiteren gibt es auch Faktoren, die durch die Arbeit bedingt sind. So werden Nacht-, Feiertags- oder Sonntagsarbeit mit spezifischen Zuschlägen bedacht. Auch Themen wie Abfindungen, Arbeitgeberdarlehen, Sachzuwendungen und Lohnvorauszahlungen müssen bei der Lohnabrechnung bedacht werden.

Ihre Vorteile durch einen Steuerberater

Wie schon erwähnt ist eine korrekte Lohnabrechnung vorgeschrieben und Fehler können zu Strafen führen. In kleinen Unternehmen ist es natürlich auch einfacher, für die wenigen Mitarbeiter diese im Haus erledigen zu lassen. Die Unterstützung durch einen erfahrenen Steuerberater kann sich aber auch hier lohnen. Gerade in Start-Ups und jungen Betrieben fehlt einfach die Erfahrung oder das Wissen, wodurch dieser aufwendige Prozess in die Länge gezogen werden kann. Gerne helfe Ich Ihnen dabei, die kleinen Fallstricke zu finden und zu umgehen, wodurch Sie effektiver und schneller arbeiten können.

In großen Betrieben lohnt sich hingegen oft das Outsourcing. Da sich auf Grund der großen Mitarbeiter Anzahl eine Übersicht nicht immer unbedingt einfach gestaltet, kommt es schnell zu kostspieligen Fehlern. Des Weiteren bedeutet so ein Aufwand natürlich auch, dass Sie kostbare Zeit nicht in Ihr Kerngeschäft stecken können.
Um dies zu umgehen lohnt es sich, die Lohnabrechnung zum Teil, also als solitäre Dienstleistung, oder komplett mir zu überlassen. Es ist mir besonders wichtig, dass unsere Zusammenarbeit so transparent wie notwendig abläuft. Ein steter Einblick in den Ablauf und natürlich auch genauere Erklärungen gehören bei meiner Arbeit selbstverständlich mit dazu, was auch den Kontakt mit dem Finanzamt mit einbezieht.

Kontakt

Gerne stehe ich Ihnen für eine persönliche Beratung zur Verfügung und auf meiner Hauptseite finden Sie weitere Informationen über meine Leistungen als Steuerberaterin.